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Sozialrecht-

KANZLEI  WERLING  RENTENBERATER * Güterstr. 9  * 75177 Pforzheim * Tel. 07231-32871

Link  http://www.kanzlei-werling.de

neu: SPRECHTAGSBÜRO in 76751 Jockgrim/Pfalz * Tel. 07271-922085

Fachgebiet Schwerbehindertenrecht

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Rentenberatung - bundesweit

Vertretung bei Antrag, Widerspruch & Klage

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www.Kanzlei-Werling.de    RentenberaterRechtsbeistand Sozialgerichtsvertretung        

unabhängige und neutrale Helfer-Berater-Vertreter   

Schwerpunkte: Rentenversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung Unfallversicherung Schwerbehindertenrecht Versorgungsrecht

eMail-Kontakt 

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Güterstr. 9,  75177 Pforzheim Postf.1904,  75119 Pforzheim

Tel.    07231-32871                    FAX    07231-32186

 

 

Die Rentenberatungs-KANZLEI WERLING RENTENBERATER bietet für alle sozialrechtlichen Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts Beratung, Unterstützung und professionelle Vertretung zu Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen:

    Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

    Menschen sind im Sinne des Teils 2 des SGB IX schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.

     

Wir beraten...                                        

- Behinderung und Schwer- behinderung

- Grad der Behinderung –GdB-

- Einzel-GdB und Ermittlung des Gesamt-GdB nach den “Anhalts- punkten” bzw. den “Versorgungs- medizinischen Grundsätzen”

- Antrag nach dem Schwer- behindertenrecht

- Heilungsbewährung

- Ablauf eines Feststellungs- verfahrens

- Überprüfungsmöglichkeit und erneute Antragstellung

- Widerspruch und Klage

- Nachprüfung

- Akteneinsicht

- Merkzeichen für Nachteils- ausgleiche G, GI, aG, B, H, Rf, Bl

- Schwerbehindertenausweis

 

Wir vertreten gegenüber den Versorgungsämtern...

- im Antrags-Verfahren zur erstmaligen Feststellung von Funktionsbeeinträchtigungen (= Behinderungen) bzw. der Schwerbehinderteneigenschaft

- in Verfahren zur Überprüfung bereits ergangener Feststellungs- bescheide

- in Verfahren zur Berück- sichtigung weiterer Behinderungen bzw. zur Feststellung eines höheren Grades der Behinderung

- zur Ausstellung bzw. Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises  

- zur Durchsetzung des Anspruchs auf Akteneinsicht und Erhalt von versorgungsärztlichen Gutachten

- Verfahren zur Anerkennung von Merkzeichen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen

- bei Widerspruch und in Widerspruchsverfahren in obigen Angelegenheiten

... und vor Sozialgerichten 

mögliche Auswirkungen einer Behinderteneigenschaft ...

- Altersrente für schwerbehinderte Menschen

- Möglichkeit der Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen (Kündigungsschutz)  Agentur für Arbeit --> Arbeitsrecht

- besonderer Kündigungsschutz  --> Arbeitsrecht

- Steuerliche Vorteile -->  Steuerrecht

- Zusatzurlaub  --> Arbeitsrecht

- unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder Kfz-Steuerermäßigung von 50 % bei G, Gl 

- Parkerleichterung = Behinderten- parkplatz und Kfz-Steuerbefreiung, bei aG, Bl, H

- Begleitperson im ÖPNV bei B, H

- Befreiung von der Runkfunk- gebührenpflicht bei RF

- vergünstigte Eintritte

-beispielhafte Darstellung ohne Anspruch auf Vollständigkeit-

Hinweis: keine Beratung bzw. Vertretung in An- gelegenheiten des Arbeits- bzw. Steuerrechts!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

downloads:

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Aktuelle Urteile:

Eine medizinische Gesamt- beurteilung ist bei mehreren uneinheitlichen Fachgutachten erforderlich

BSG, Beschluss vom 12.02.2009, B 5 R 48/08 B

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Vergesslichkeit reicht für Rente nicht

LSG Hamburg, Urteil vom 28.11.2008, L 6 RJ 91/01

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Keine Rentenkürzung bei Er- werbsminderungs-Rentenbezug vor dem 60. Lebensjahr

SG Mannheim, Urteil vom 09.11.2007, S 9 R 2887/07

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Auch bei unheilbarer Erkrankung kann ein Anspruch auf Witwenrente bestehen.

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.09.2007, L 3 RJ 126/05

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Folgerente darf nicht niedriger sein

Bayerisches LSG, Urteil vom 28.08.2007, L 6 R 20/07

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Unbefristete Erwerbsminderungs- rente bei chronischer bipolarer Störung und negativer Prognose

Bayerisches LSG, Urteil vom 24.07.2007, L 6 R 222/06

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Klage gegen die “Renten- information” ist unzulässig.

Bayerisch. LSG, Urteil vom 20.12.2006,  L 16 R 510/06 

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Selbständige Gesellschafter-Ge- schäftsführer müssen Renten- beiträge zahlen

BSG, Urteil vom 24.11.2005,                B 12 RA 1/04 R

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Letzte Tätigkeit ist für die Prüfung der Berufsunfähigkeit maßgebend.

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.02.2006, Az. L 4 RJ 29/03

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Kein Austrittsrecht für auf Antrag pflichtversicherte Selbständige trotz Verschlechterung der Bewertung von Ausbildunganrech- nungszeiten 

BSG, Urteil vom 26.01.2005,              B 12 RA 3/03 R -
 

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Kein Anspruch auf Geschieden- enwitwenrente bei Wiederheirat zu Lebzeiten des geschiedenen Ehe- gatten

BSG, Urteil 20.10.2004                         B 5 RJ 39/03 R -

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Pachteinnahmen als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft können rentenschädlich sein.

BSG, Urteil vom 07.10.2004                - B 13 RJ 13/04 R -

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Auch bei kurzer Ehezeit muss keine Versorgungsehe vorliegen und deshalb Witwenrente gezahlt werden.

Sozialgericht Würzburg, Urteil vom 15.09.2004  S 8 RJ 697/02