Willkommen bei der KANZLEI WERLING RENTENBERATER !
Sie suchen: Hilfe auf den Gebieten Sozialrecht bzw. Rentenrecht? Dann können wir Ihnen als Rentenberater helfen!
Wir befassen uns als Rentenberater schon seit vielen Jahren hauptberuflich und behördenunabhängig mit der Beratung und Vertretung der Interessen unserer Mandanten in ausgewählten Bereichen des Sozialrechts und Rentenrechts auf die wir uns spezialisiert haben:
- Durchsetzung von Renten
- Widerspruchsverfahren
- Verfahren vor den Sozialgerichten und Landessozialgerichten
- Kontenklärungen
- Rentenanträge
- Geltendmachung von rentenrechtlichen Zeiten
- Durchsetzung richtiger Einstufung nach dem Fremdrentengesetz
- Berechnungen, Beratungen für Nachzahlungen aller Art
- Gestaltung freiwilliger Beitragszahlung
- öffentlich-rechtliche Versorgungsangelegenheiten
- Betriebsrenten
- Berufsständische Versorgungen
- Vorruhestandsregelungen / Sozialpläne
- Schwerbehindertensachen
- Arbeitsunfälle
- Berufskrankheiten
- Angelegenheiten der Kranken- und Pflegeversicherung
Wir kennen als Rentenberater aus unserer täglichen Praxis das Zusammenspiel der einzelnen Sozialrechts-Bereiche Krankenversicherung - Renten- versicherung - Arbeitslosenversicherung - Unfallversicherung und Schwerbehindertenrecht, so beispielsweise
- wenn es bei der Krankenkasse um Arbeitsfähigkeit oder strittige Arbeitsunfähigkeit für Krankengeld geht und Krankengeldzahlung verweigert wird
- wenn zwar Arbeitsunfähigkeit anerkannt wird, andererseits die Krankenkasse einen zur Kur oder Reha abschieben will,
- wenn man zwar länger krank ist aber für die Rente doch wieder zu gesund und arbeitsfähig sein soll und die rente abgelehnt wird,
- wenn dann noch das Arbeitsamt in Spiels und auch noch mit einer Aufforderung zur Reha kommt, Sie hin und her geschickt werden,
- wenn die Berufsgenossenschaft von Folgen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit sowie so nichts wissen will,
- wenn die Erkrankungen und Behinderungen dem Versorgungsamt nicht für einen Schwerbehindertenausweis reichen sollen,..
Wir setzen uns für Sie ein: außergerichtlich gegenüber den Sozialleistungsträgern in direkten Verhandlungen bei Anträgen und Widersprüchen.
Wir sind als Rentenberater befugt Ihre Interessen gerichtlich zu vertreten vor Sozialgerichten, Landessozialgerichten, Ver- waltungsgerichten, Familiengerichten und Oberlandesgerichten (jeweils Versorgungsausgleichssachen) sowie Schiedsgerichten.
Wir beraten ... |
Wir vertreten ... |
Wir überprüfen ... |
Der Deutsche Bundestag hat festgestellt:
“Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben -insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten- als unentbehrlich erwiesen.”
(Bundestagsdrucksache 8/4277 vom 20. Juni 1980)
Wir bearbeiten... |
Wir klären ... |
Wir unterstützen .. |
Kontaktaufnahme mit Rentenberater
Wir beraten Sie individuell und vertreten Ihre Interessen: schreiben Sie uns!
info@kanzlei-werling.de